Was tun bei einem Insektenstich? |
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Plötzliches Aufjaulen, fluchtartiges Davonlaufen. Erst nach einigen Metern kommt Pepe wieder zum Stehen. Die Rute
ängstlich zwischen die Beine geklemmt, dreht sich der junge Hund aufgeregt im Kreis, versucht an seinen Rücken heranzukommen und schaut hilfesuchend zu Herrchen. Viele Hundehalter
kennen diese Situation. Aber auch Katzenhaltern dürfte das schmerzhafte Aufjaulen ihres Tieres nach einem Insektenstich nicht fremd sein. Gerade im Hochsommer werden unsere
tierischen Begleiter immer wieder von Wespen, Bienen und Co. gestochen. Doch was sollten wir als Halter tun? Wie können wir helfen? Wann sollte es zum Tierarzt gehen? |
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Tier entlaufen und was nun? |
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Hattersheim, 15.05.2014 – Über 7 Millionen Haustiere sind bereits mit ihrer Chip- oder Tätowierungsnummer bei TASSO registriert und somit im Verlustfall geschützt. Alle anderen vermissten Tiere können im Ernstfall nur sehr schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt werden. Leider tritt der Fall der Fälle schneller ein als man denkt: Ein gekipptes Fenster, ein lautes Geräusch oder eine offene Tür, und plötzlich ist der geliebte Vierbeiner verschwunden. Mindestens 300.000 Tiere werden jährlich in Deutschland vermisst. Dennoch wissen viele Tierhalter nicht, wie sie sich in einem solchen Moment am besten verhalten sollten. „Zuerst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren – auch wenn dies in solch einer Situation sehr schwer fällt“, rät Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Tierhalter sollten auf die über 30-jährige Erfahrung von TASSO bei der Rückvermittlung vertrauen und sich von unseren Mitarbeitern an der Notrufzentrale leiten lassen.“
Das sind im Verlustfall die wichtigsten Schritte für
Tierhalter: |
TASSO-Tipp: Verletztes Haustier gefunden – Das sollten Sie beachten Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt. Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte. Diese Situation bringt die Tierärzte in eine Zwickmühle. Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung kostenlos durchführen. Beide Möglichkeiten stellen im Ergebnis keine gerechte Lösung dar. Das Gesetz sieht vor, dass der Finder vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt oder nachts die Polizei, über den Fund informiert. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier wirklich verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen und bleibt später nicht auf den Behandlungskosten sitzen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Götting aus dem Jahr 2010 sind die Kommunen dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe grundsätzlich einem Tierschutzverein übertragen haben. Grundlage dieser Entscheidung war ein Fall aus dem Südharz. Ein Tierarzt hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Da der Finder beim Tierschutzverein niemand erreicht hatte und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachte er das Tier zum tierärztlichen Notdienst. Der Tierarzt konnte den Katzenhalter nicht ausfindig machen und machte daraufhin die entstandenen Kosten bei der Kommune geltend. Diese lehnte eine Zahlung jedoch rigoros ab. Der Tierarzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Da die Stadt für die Versorgung des Tieres zuständig sei, musste sie dem Tierarzt rund 2000 Euro zahlen. © Copyright TASSO e.V.
Wir würden uns sehr freuen, wenn auch ihr Hund zu unserer Familie gehört. Schauen Sie doch mit Ihren Liebling einfach vorbei. ♡