Was tun bei einem Insektenstich?

 

Plötzliches Aufjaulen, fluchtartiges Davonlaufen. Erst nach einigen Metern kommt Pepe wieder zum Stehen. Die Rute ängstlich zwischen die Beine geklemmt, dreht sich der junge Hund aufgeregt im Kreis, versucht an seinen Rücken heranzukommen und schaut hilfesuchend zu Herrchen. Viele Hundehalter kennen diese Situation. Aber auch Katzenhaltern dürfte das schmerzhafte Aufjaulen ihres Tieres nach einem Insektenstich nicht fremd sein. Gerade im Hochsommer werden unsere tierischen Begleiter immer wieder von Wespen, Bienen und Co. gestochen. Doch was sollten wir als Halter tun? Wie können wir helfen? Wann sollte es zum Tierarzt gehen?

„Grundsätzlich ist nach einem Stich nicht sofort ein Tierarztbesuch notwendig“, sagt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Bettina Schmidt. „In der Regel reicht es, das Tier zu beruhigen, zu prüfen, ob der Stachel noch in der Haut steckt und diesen gegebenenfalls vorsichtig zu entfernen. Anschließend kann die Stelle mit einer kalten Kompresse oder mit Eiswürfeln gekühlt werden“, rät die Tierärztin. In den folgenden Tagen sollten die Halter ein Auge auf die Stelle haben, denn wenn die Vierbeiner vermehrt daran lecken oder kratzen, könnte sich der Stich entzünden. Innerhalb weniger Tage ist die unangenehme Zeit dann meist ausgestanden.

Anders sieht es aus, wenn das Tier Kreislaufprobleme hat, blasse Schleimhäute, erschöpft ist oder sich erbricht.
„Diese Symptome weisen darauf hin, dass eine allergische Reaktion vorliegt. In diesem Fall sollte schnellstmöglich ein Tierarzt aufgesucht werden. Ebenso wenn das Tier ins Maul oder in den Hals gestochen wurde. Durch die Schwellung kann dann Atemnot auftreten“, sagt Dr. Bettina Schmidt.

Vor allem Katzenhalter sind natürlich nicht immer dabei, wenn ihre Samtpfote gestochen wird. Ist das Tier plötzlich unruhig, leckt oder kratzt es sich an einer bestimmten Stelle? Zeigt es Schmerzen bei Berührungen oder sind Schwellungen aufgetreten? Dann könnte es sein, dass der Vierbeiner mit den Folgen eines fiesen Stiches zu kämpfen hat.

TASSO-Tipp: Häufig von Insekten verletzt werden vor allem junge und übermütige Hunde. Um das Risiko zu minimieren, sollten Tierhalter ihren Hunden von klein auf untersagen, nach Fliegen zu jagen. Denn der Hund unterscheidet nicht, ob er eine Fliege oder eine Wespe schnappt. Im Zweifel kann das schlimm ausgehen.

 

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Tier entlaufen und was nun? 
Die Tierschutzorganisation TASSO gibt Tipps für das richtige Verhalten im Notfall

 

Hattersheim, 15.05.2014 – Über 7 Millionen Haustiere sind bereits mit ihrer Chip- oder Tätowierungsnummer bei TASSO registriert und somit im Verlustfall geschützt. Alle anderen vermissten Tiere können im Ernstfall nur sehr schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt werden. Leider tritt der Fall der Fälle schneller ein als man denkt: Ein gekipptes Fenster, ein lautes Geräusch oder eine offene Tür, und plötzlich ist der geliebte Vierbeiner verschwunden. Mindestens 300.000 Tiere werden jährlich in Deutschland vermisst. Dennoch wissen viele Tierhalter nicht, wie sie sich in einem solchen Moment am besten verhalten sollten.

„Zuerst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren – auch wenn dies in solch einer Situation sehr schwer fällt“, rät Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Tierhalter sollten auf die über 30-jährige Erfahrung von TASSO bei der Rückvermittlung vertrauen und sich von unseren Mitarbeitern an der Notrufzentrale leiten lassen.“

Das sind im Verlustfall die wichtigsten Schritte für Tierhalter:
 
1.     Rufen Sie schnellstmöglich in der TASSO Notrufzentrale an: 06190.937300. Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, für Sie erreichbar.
2.     In diesem ersten Telefonat nehmen wir die Vermisstmeldung auf, und leiten sie per E-Mail an unsere ehrenamtlichen Helfer im Umkreis weiter.
3.     Bitte bleiben Sie danach telefonisch immer für uns erreichbar!
4.     Erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Tier gefunden wird, indem Sie zusätzlich eine Suchmeldung auf unserer Internetseite aufgeben.
5.     Bitte fertigen Sie keine eigenen Plakate an, sondern bestellen Sie Ihre persönlichen TASSO-Suchplakate auf unserer Homepage. Sollten Sie vor kurzem umgezogen sein, hängen Sie die Suchplakate auch entlang des Weges zwischen alter und neuer Wohnung auf. Falls die Entfernung zu groß ist, informieren Sie die ehemaligen Nachbarn im alten Wohnort. Manchmal versuchen die Tiere, dorthin zurück zu laufen.
 
„Wird das eigene Tier vermisst, möchte man in der Regel alle Kanäle nutzen. Betroffenen, die sich dazu entscheiden, eine eigene Anzeige zu schalten oder einen Aufruf im Radio zu starten, raten wir, unter gar keinen Umständen ihre Telefonnummer preiszugeben. Auch eine Belohnung sollte niemals ausgesetzt werden, denn Betrüger nutzen eine solche Situation schamlos aus“, warnt McCreight vor der Abzocke mit vermissten Tieren. 
 
Tipp: Tierhalter können unsere kostenlosen Leistungen rund um die Rückvermittlung natürlich auch nutzen, wenn ihr Tier vor dem Verlust noch nicht in unserer Datenbank erfasst war. Auch eine nachträgliche Registrierung bietet für die Zukunft Schutz und Sicherheit.
 
Weiterführende Links:

Weitere Tipps für die Suche sowie Suchplakate bestellen und/oder Suchmeldung erstellen:
www.tasso.net/Vermisst-Gefunden

TASSO-Tipp: Verletztes Haustier gefunden – Das sollten Sie beachten Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt. Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte. Diese Situation bringt die Tierärzte in eine Zwickmühle. Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung kostenlos durchführen. Beide Möglichkeiten stellen im Ergebnis keine gerechte Lösung dar. Das Gesetz sieht vor, dass der Finder vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt oder nachts die Polizei, über den Fund informiert. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier wirklich verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen und bleibt später nicht auf den Behandlungskosten sitzen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Götting aus dem Jahr 2010 sind die Kommunen dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe grundsätzlich einem Tierschutzverein übertragen haben. Grundlage dieser Entscheidung war ein Fall aus dem Südharz. Ein Tierarzt hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Da der Finder beim Tierschutzverein niemand erreicht hatte und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachte er das Tier zum tierärztlichen Notdienst. Der Tierarzt konnte den Katzenhalter nicht ausfindig machen und machte daraufhin die entstandenen Kosten bei der Kommune geltend. Diese lehnte eine Zahlung jedoch rigoros ab. Der Tierarzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Da die Stadt für die Versorgung des Tieres zuständig sei, musste sie dem Tierarzt rund 2000 Euro zahlen. © Copyright TASSO e.V.